Deutschland hat die Niederlande, mit Ausnahme der Provinz Zeeland, am 7. Oktober 2020 zum Risikogebiet erklärt. Das Land NRW wird seine Einreiseverordnung mit Wirkung zum 7. Oktober 2020 ändern. Konkret bedeutet dies, dass es aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen, eine Reisewarnung für die ausgewiesenen Gebiete der Niederlande gibt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Niederlanden wird die Grenze glücklicherweise offengehalten, aber der „Reiseverkehr“ ist eng miteinander koordiniert. Dies ermöglicht es Grenzgängern, weiterhin zur Arbeit zu gehen, und die Versorgungsströme werden sichergestellt. 


Auf beiden Seiten der Grenze gilt es, Abstand zu halten und vorsichtig zu sein. Von unnötigen Reisen wird dringend abgeraten. Dazu gehören touristisch veranlasste Reisen ebenso wie Einkaufs- und Restaurantbesuche.


In Deutschland müssen Personen, die aus den Niederlanden – dies gilt nicht für Zeeland – ins Land kommen, prinzipiell 14 Tage in Quarantäne verbringen. Die Einzelheiten zur Umsetzung ebenso wie Ausnahmen von der Quarantäneregelung werden von den Ländern festgelegt. In Nordrhein-Westfalen sind diese Regelungen in der „Coronaeinreiseverordnung“ enthalten.


Von der Quarantänepflicht gibt es allerdings Ausnahmen.

 

Bis zu 5 Tage kann man aus zwingenden beruflichen Gründen bzw. Gründen der Ausbildung in ein Risikogebiet reisen bzw. nach Nordrhein-Westfalen einreisen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt. Bis zu 3 Tage kann man aus besonderen sozialen bzw. familiären Gründen (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch von Lebensgefährten, Verwandten ersten und zweiten Grades etc.) in ein Risikogebiet reisen bzw. nach Nordrhein-Westfalen einreisen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt. In beiden Fällen gilt allerdings die Pflicht, sich bei Einreise aus einem Risikogebiet beim jeweils örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Dabei besteht ab dem 7. Oktober die Vereinfachung, dass Personen, die regelmäßig aus einem der zuvor genannten Gründe in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, dies nur einmal zu melden brauchen.

 

Bis zu 24 Stunden kann man im Rahmen des sogenannten „kleinen Grenzverkehrs“ in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen. Für diese Kurzaufenthalte entfällt ab dem 7. Oktober die Pflicht, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden.



Was gilt für die Einreise aus Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen?

Das Land NRW stellt auf seiner Corona-Informationsseite umfangreiche Informationen zur Verfügung. Hier wird darauf hingewiesen, dass sich ausnahmslos jeder, der aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreist, an die zuständige Gesundheitsbehörde wenden muss. Wie bereits gesagt: Bis zu 24 Stunden kann man im Rahmen des sogenannten „kleinen Grenzverkehrs“ in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen. Für diese Kurzaufenthalte entfällt ab dem 7. Oktober die Pflicht, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden.


Die oben beschriebenen Ausnahmen gelten natürlich nicht, wenn Sie Symptome haben, die auf das Coronavirus hinweisen. Weitere Informationen zu Grenzarbeit und Quarantäne finden Sie hier.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Quarantänepflicht nicht, wenn ein negativer Coronatest vorliegt, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Ein Test kann auch in Deutschland durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen jedoch die Quarantänebestimmungen eingehalten werden. Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, können sich derzeit an vier Flughäfen in Nordrhein-Westfalen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Das Testergebnis kann in der Regel innerhalb von drei Tagen online eingesehen werden.

Verstöße gegen die Quarantänebestimmungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 € geahndet werden.


Weitere Informationen zu den genauen Regelungen für Nordrhein-Westfalen finden Sie in der Coronaeinreiseveordnung NRW und auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen.


Sie können sich auch an die Corona-Informationslinie des Landes NRW unter +49 211 / 9119-1001 oder corona@nrw.de wenden.