„Unzureichend”: neue DE-NL steuerliche Grenzgängerregelung

Die Niederlande und Deutschland machen einen Schritt aufeinander zu in Sachen Besteuerung der Grenzgänger im Home-Office. Die Vereinbarungen, jedoch, sind mit einem Maximum von 34 Tagen im Jahr, die ein Grenzgänger im Home-Office arbeiten darf, unzureichend. Die Euregios entlang der deutsch-niederländischen Grenze werden sich dementsprechend auch weiterhin für bessere Lösungen einsetzen.

Seit der Pandemie ist das Home-Office aus unserer Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Doch während ArbeitnehmerInnen, die auch in dem Land wohnen, in dem sie arbeiten, keine steuerlichen Einbußen zu befürchten haben, ist es bei GrenzgängerInnen anders: Die Doppelbesteuerung greift nämlich bereits, wenn der oder die GrenzgängerIn nur 30 Minuten am Tag von zuhause aus arbeitet. Dies gilt dann bereits als „Home-Office-Tag“. GrenzgängerInnen werden in mehrerlei Hinsicht benachteiligt; sei es durch einen unflexibleren Arbeitsalltag oder durch eine komplexe und unüberschaubare Besteuerungssituation. „Ein no go!“, sagen die Euregios entlang der deutsch-niederländischen Grenze, und setzen sich seit dem Ende der Pandemie und den damals geltenden Abkommen für geregelte und dem Arbeitsalltag angepasste Steuerabkommen zwischen den verschiedenen Ländern ihrer Gebiete ein.