Der sogenannte Kleinprojektefonds wurde vom Interreg VI-Begleitausschuss Deutschland-Nederland genehmigt und ist zu Beginn des Jahres 2023 gestartet. Die Abwicklung wird einfacher, da die oft aufwändige Nachweispflicht in Form von Rechnungen und Kontoauszügen entfällt.
Bedingung für eine Förderung im Interreg VI A Programm ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Projektpartnern, wobei jeweils einer im deutschen und einer im niederländischen Programmgebiet ansässig ist. Projektideen werden hierbei einem der folgenden Kategorien zugeordnet:
1. Bildung (z.B. Schulaustausch)
2. Gesundheitsversorgung (z.B. Kooperation in der Pflege)
3. Zusammenarbeit von Verwaltungen (z.B. Tourismus, Naturschutz, etc.)
4. Vertrauensaufbau, insbesondere Zusammenarbeit zwischen Bürgern (z.B. Kunst, Kultur, Sport, Soziales)
So gehen Sie vor um für Ihr Projekt eine Förderung bis zu 25.000 € zu beantragen:
- Sie schreiben einen kurzen Projektantrag und reichen diesen bei der euregio ein.
- Das Projekt wird im Interreg-Ausschuss vorgetragen. Dort wird entschieden, ob die Projektidee genehmigt wird.
- Bei Antragstellung werden konkrete, individuelle Milestones (und dazugehörige Kosten) festgelegt, die während der Projektlaufzeit erreicht werden müssen.
- Nach dem Einreichen des Endberichts, sowie dem Erbringen entsprechender Nachweise, wird ein Zuschuss für erreichte Milestones mit einer maximalen Förderung von 25.000,- € EU-Mittel (max. 50% der förderfähigen Kosten) ausgezahlt. Sie müssen keine Rechnungen und Zahlungsnachweisen einreichen.
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen und unterstützen Sie gerne bei Antragstellung und Durchführung Ihres Projektes. Hier finden Sie das Antragsformular. Möchten Sie Ihre Projektidee mit uns teilen wollen, dann bitten wir Sie via kpf@euregio-rmn.de Kontakt mit uns aufzunehmen.