Kleinprojektefonds genehmigt und einfacher

Der sogenannte Kleinprojektefonds wurde vom Interreg VI-Begleitausschuss Deutschland-Nederland genehmigt und startet zu Beginn des Jahres 2023. Die Abwicklung wird einfacher, da im Kleinprojektefonds mit Pauschalen gearbeitet wird. Somit entfällt die oft aufwändige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen. Insbesondere für Schulen, Vereine und Ehrenamtliche ist das eine enorme Erleichterung. Veranstaltungen, die in der Regel nur einen Tag dauern, können künftig mit einer Pauschale von 750 Euro unterstützt werden. Für andere Initiativen oder Projekte im KPF ist weiterhin eine Förderung mit maximal 25.000 Euro möglich.

Diese vier Schwerpunkte gibt es im Kleinprojektefonds (KPF):

  1. Bildung (z.B. Schulaustausche, Zusammenarbeit Schulen/Hochschulen, Austausche Lehrkräfte/Professoren, Sprachförderung, Praktika)
  2. Governance (Förderung der Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen und Behörden)
  3. Gesundheit (Austausch und Vernetzung z.B. von Gesundheitsdiensten, Prävention, Pflege – aber auch Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung)
  4. People-to-People (Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen. Daraus ergeben sich umfangreiche Projektmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Kultur, Sport, Geschichte und Tourismus.