Neues Wohnraumstärkungsgesetz soll Arbeitsmigranten besser schützen

Seit dem 1. Juli 2021 ist in Deutschland das „Wohnraumstärkungsgesetz“ in Kraft, das unter anderem Arbeitsmigranten besser vor schlechten Wohnverhältnissen schützen soll.

Die Kommunen haben mehr Befugnisse, um Vermieter zur Ordnung zu rufen, und die Bußgelder wurden stark erhöht. Arbeitsmigranten, die in den Niederlanden arbeiten, werden regelmäßig in deutschen Mietwohnungen unter schlechten Bedingungen untergebracht. Mit diesen neuen Vorschriften soll eine Lücke geschlossen werden.

Beim zweiten Euregio-Treffen zum Thema Arbeitsmigranten am 28. Juni erläuterte Scott Schwickert vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen das neue Wohnungsgesetz. „Die Gemeinden erhalten durch das Gesetz mehr Befugnisse, um bei Missständen einzugreifen. Auch muss der Vermieter oder sein Stellvertreter jederzeit erreichbar sein und die Haltung mehrerer Tiere oder die Lagerung gefährlicher Stoffe ist verboten. Die Wohnfläche liegt jetzt bei 10 statt 9 Quadratmetern pro Person. Die Geldbußen wurden von 3.000 EUR auf maximal 500.000 EUR erhöht. Die Umsetzung des neuen Gesetzes hängt von der Durchsetzung durch die Kommunen ab“, so Schwickert. In den Niederlanden sind die Anforderungen an die Unterbringung von Arbeitsmigranten zwar höher, aber leider gibt es immer noch erschütternde Fälle. Ende dieses Jahres wird es eine Folgeveranstaltung zu diesem Thema geben.